(Wiederholungs-)Rezepte

Gerne können Sie (e-)Rezepte mit dem unten stehendem Formular vorbestellen. Dies gilt NUR für Folgerezepte, die so schon von uns verordnet wurden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Dosisänderungen etc. besprechen Sie bitte mit dem Arzt.
  • BtM- Rezepte (z.B. für ADHS- Medikamente, Stimulanzien) müssen in jedem Fall abgeholt werden. Die Abgabe eines BtM- Rezeptes ist nur an Sorgeberechtigte oder Bevollmächtigte möglich
  • Privatrezepte können wir per Post zuschicken.
  • Alle anderen Rezepte können wir innerhalb von einem Arbeitstag als e-Rezept versenden, wenn Sie die Versichertenkarte in diesem Quartal bereits in der Praxis eingelesen haben. Sie sind dann in der Apotheke abrufbar.
  • Für die Weiterverordnung von Medikamenten muss Ihr Kind, d.h. die Patientin/der Patient mindestens zweimal im Jahr persönlich in der Praxis vorstellig werden. Bitte planen Sie diese kurzen Termine in der Medikamentensprechstunde sehr frühzeitig. Wir haben einen langen Terminvorlauf. Wenn diese Termine nicht stattfinden, können wir nicht weiter verordnen!
  • Bei der Verordnung von Ergotherapie ist eine Vorstellung in jedem Quartal und eine Fallbesprechung im gleichen Quartal notwendig (für Privatpatienten gelten hier andere Regeln).
  • Wir bearbeiten über dieses Formular NUR Rezeptanforderungen für Folgerezepte und antworten Ihnen NICHT darauf.
  • Im Urlaub (Praxisschließzeiten) werden Ihre Rezeptbestellungen nicht gelesen und nicht bearbeitet. Bitte wenden Sie sich dann an die zuständige Vertretungspraxis (siehe “Aktuelles”).
  • Immer wieder sind einzelne Medikamente oder auch Wirkstoffe (aktuell z.B. Atomoxetin) nicht lieferbar. Bitte rufen oder sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen Alternativen finden können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass andere Nachrichten, Anliegen, Terminwünsche oder Beschwerden auf diesem Weg NICHT bearbeitet werden können!

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