Bin ich verrückt?

Hilfe, ich muss zum Kinder- und Jugendpsychiater!

Aber was macht ein Kinder- und Jugendpsychiater eigentlich?
Ein Spezialist stellt sich vor …

Muss man verrückt sein, um bei einem Kinder- und Jugendpsychiater Hilfe zu bekommen? Nein! Seelische Probleme können uns alle treffen. Es gibt dafür meist keine einfache Erklärung und nur selten jemanden, der Schuld daran ist.

Was ist ein Kinder- und Jugendpsychiater?
Ein Kinder- und Jugendpsychiater (genaugenommen sind es mehr Kinder- und Jugendpsychiaterinnen als -psychiater) ist ein Facharzt. Er hat Medizin studiert und eine mehrjährige Weiterbildung als Krankenhaus-, Ambulanz- oder Praxisarzt absolviert. Anders als psychologische oder andere Psychotherapeuten darf er daher auch Therapien (bspw. Ergotherapie, Sprachtherapie) und Medikamente verschreiben, sowie Überweisungen zu anderen Spezialisten oder auch ins Krankenhaus ausstellen. Der Kinder- und Jugendpsychiater hat im Rahmen seiner Weiterbildung in der Regel auch eine fundierte Psychotherapieausbildung, zum Teil auch mit weiteren Zusatzqualifikationen, erfolgreich abgeschlossen.

Was macht ein Kinder- und Jugendpsychiater?
Das erste Untersuchungsinstrument des Kinder- und Jugendpsychiaters ist das Gespräch. Gemeinsam mit Euch, den Betroffenen, und Ihnen, den Angehörigen, versucht er Zusammenhänge und Probleme zu verstehen und eine gezielte, individuelle Diagnostik und Therapie in die Wege zu leiten. Zur weiterführenden Diagnostik können z.B. die körperliche Untersuchung, Fragebögen, psychologische Tests (z.B. zu Intelligenz, Konzentration oder anderen Fähigkeiten) gelegentlich auch EEG oder Laboruntersuchungen gehören. Auch die Therapie kann sehr unterschiedlich sein. Der Kinder- und Jugendpsychiater wird nach Deinem oder Ihrem Anliegen (nach dem Auftrag), fragen, oder im Anschluss an die Untersuchung einen Behandlungsvorschlag machen und mit Dir/ Ihnen überlegen, welche Hilfe sinnvoll sein könnte.

 

Kinder- und Jugendpsychiater/-innen arbeiten mit verschiedenen Methoden, z. B.

Nicht alle Therapien führt der Kinder- und Jugendpsychiater selbst durch. Manchmal überweist er auch zu anderen Therapeuten in seiner eigenen Praxis (Sozialpsychiatrie) oder auch in andere Praxen, Ambulanzen oder Institutionen.

Auf Wunsch arbeitet der Kinder- und Jugendpsychiater auch mit Schulen, Beratungsstellen und der Jugendhilfe zusammen. Dies geschieht nur mit Deinem/Ihrem Einverständnis, da er unter ärztlicher Schweigepflicht steht. Er darf also nur dann mit Menschen ausserhalb seiner Praxis über Dich/Sie sprechen, wenn er die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern dazu hat. Er spricht also z. B. nicht heimlich mit Lehrern oder Behörden über Dich/Sie!

In bestimmten Fällen wird der Kinder- und Jugendpsychiater auch eine stationäre oder tagesklinische Behandlung vorschlagen, z.B. um eine möglichst intensive Therapie zusammen mit anderen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, oder auch in akuten Notfällen (z.B. Selbst- und Fremdgefährdung).

Bei seelischen Problemen von Kindern und Jugendlichen kann der Kinder- und Jugendpsychiater fundiert helfen oder solche Hilfe vermitteln. Es gibt nur wenige Kinder- und Jugendpsychiater in Deutschland, was dazu führen kann, dass eine Wartezeit entsteht.

Mehr darüber in der Broschüre: Hilfe- ich muss zum Kinder- und Jugendpsychiater! BKJPP-flyer.pdf

 

Weiterführende, ausführliche Informationen:
ADS/ADHS | Autismus | Bin ich verrückt? | Diagnostik und Therapie


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